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Was ist Religionsunterricht ?

  • Der Religionsunterricht wird in den Kl. 1 / 2, Kl. 3 / 4 und Kl. 5 / 6 jahrgangsübergreifend erteilt.
  • Evangelischer Religionsunterricht kann in allen Schulformen und –stufen im Land Brandenburg erteilt werden

  • Religionsunterricht ist für alle Schülerinnen und Schüler offen, unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgemeinschaft.

  • Der Unterricht wird mit einer Wochenstunden erteilt und in den Stundenplan der Klassen eingefügt.

  • Die Anmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten.

  • Die Leistungen im Religionsunterricht werden nach den Vorschriften des Brandenburgischen Schulgesetzes bewertet. Dabei werden Kenntnisse und Fähigkeiten, nicht die Einstellung beurteilt. Die Note wird ab der 3. Klasse auf dem Zeugnis als Zensur und für die FLEX-Klassen als verbale Beurteilung eingetragen.